Wann die Kasse zahlt: 7 Kriterien für eine Straffungsoperation nach Gewichtsabnahme

Nach einer massiven Gewichtsabnahme – oft mehr als 15 Kilogramm – bleiben häufig große Hautüberschüsse zurück. Diese sind nicht nur kosmetisch störend, sondern können erhebliche körperliche und psychische Probleme verursachen. In solchen Fällen können Straffungsoperationen (wie Bauchdeckenstraffung, Bruststraffung, Bodylift etc.) als medizinisch indiziert gelten, wodurch die Krankenkasse die Kosten übernehmen muss.

Diese Kriterien müssen dokumentiert werden, um eine Bewilligung zu erhalten:

  • Starke Gewichtsabnahme (meist mehr als 15 kg)

  • Hautlappen bzw. Hautüberschuss nach dem Gewichtsverlust

  • Rektusdiastase (Auseinanderweichen der Bauchmuskeln, diagnostiziert mittels Ultraschall)

  • Ekzeme oder Entzündungen in den Hautfalten

  • Bewegungseinschränkung durch die überschüssige Haut

  • Einschränkungen im Alltag (z. B. beim Sport, bei der Hygiene oder der Kleiderwahl)

  • Psychische Belastung durch die körperlichen Veränderungen

Wenn diese funktionellen und seelischen Belastungen vorliegen, ist eine Straffungsoperation mehr als eine ästhetische Maßnahme. Eine detaillierte Dokumentation dieser Punkte ist entscheidend für den Antrag bei der Krankenkasse.

Ich freue mich, Sie in meiner Sprechstunde begrüßen zu dürfen!

Dr. Sara Abayev ist Fachärztin für plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie mit über 15 Jahren medizinischer Erfahrung, umfassender klinischer und wissenschaftlicher Expertise sowie einem klaren Fokus auf natürliche, evidenzbasierte Ergebnisse.

 

Teilen: