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Viele Patientinnen und Patienten kommen mit einer ganz konkreten Frage:
Wird dieser Eingriff von der Krankenkasse übernommen?
Meine ehrliche Antwort ist: Nicht jeder plastisch-chirurgische Eingriff ist eine Kassenleistung.
Entscheidend ist nicht der Wunsch nach Veränderung, sondern die medizinische Notwendigkeit.
Eine Kostenübernahme ist grundsätzlich dann möglich, wenn:
Das bedeutet: Der Eingriff dient nicht primär der Ästhetik, sondern der Gesundheit, Funktion oder Lebensqualität.
Einige plastisch-chirurgische Eingriffe können, unter bestimmten Voraussetzungen – bewilligt werden:
Mehr Details zu den einzelnen Möglichkeiten finden Sie hier:
Wenn ein Eingriff medizinisch notwendig ist, erfolgt die Kostenübernahme nicht automatisch.
Der Weg dorthin ist klar strukturiert:
Plastische Chirurgie bewegt sich immer im Spannungsfeld zwischen Medizin und Ästhetik.
Genau deshalb ist eine ehrliche, individuelle Einschätzung so wichtig.
Nicht jede gewünschte Veränderung ist eine Kassenleistung –
aber dort, wo Beschwerden bestehen, gibt es oft mehr Möglichkeiten, als man denkt.
Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall eine medizinische Indikation vorliegt,
begleite ich Sie gerne persönlich auf diesem Weg.