Behandlung „auf Kasse“: Kostenübernahme möglich

Botox, Bauchstraffung & Co.: 4 Fälle, in denen die Krankenkasse plastische OPs übernimmt

Plastisch-chirurgische Eingriffe werden oft vorschnell als rein ästhetische Maßnahmen abgetan. Doch bei klarer medizinischer Indikation oder funktioneller Notwendigkeit sind die Sozialversicherungsträger zur Kostenübernahme verpflichtet.

Hier ein Überblick über die Eingriffe und Behandlungen, bei denen eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich ist:

Botox-Behandlungen
Bei spezifischen medizinischen Leiden, wie chronischer Migräne, starkem Zähneknirschen (Bruxismus) oder übermäßigem Schwitzen (Hyperhidrose).
Oberlidstraffung (Blepharoplastik)
Sofern eine funktionelle Einschränkung des Gesichtsfeldes vorliegt.
Umfangreiche Straffungsoperationen
Nach starker Gewichtsabnahme (z. B. Bauchdeckenstraffung, Bruststraffung, Bodylift).
Brustoperationen
Zur Korrektur von Fehlbildungen, ausgeprägten Asymmetrien, sehr großen Brüsten oder zur Korrektur von Brustwarzen wie Schlupfwarzen (eingezogene Brustwarzen).

Wenn Sie unter einem dieser Leiden oder einer entsprechenden funktionellen Einschränkung leiden, ist Ihr Eingriff medizinisch indiziert und keine reine Schönheitsmaßnahme. Lassen Sie Ihre Beschwerden von einem entsprechenden Facharzt dokumentieren und reichen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein.

Dr. Sara Abayev ist Fachärztin für plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie mit über 15 Jahren medizinischer Erfahrung, umfassender klinischer und wissenschaftlicher Expertise sowie einem klaren Fokus auf natürliche, evidenzbasierte Ergebnisse.

 

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